Definition: Die eIDAS-Verordnung (electronic IDentification, Authentication and trust Services) ist eine EU-Verordnung über elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt. Sie wurde mit der EU-Verordnung 910/2014 vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung eingeführt. Die eIDAS-Verordnung ist seit dem 1. Juli 2016 EU-weit in Kraft.
eIDAS
Die eIDAS-Verordnung zielt auf die Förderung und Verbesserung des digitalen Vertrauens, der Sicherheit und des Komforts im Internet in Form eines einheitlichen Regelwerks für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste, einschließlich elektronischer Signaturen, Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste und Website-Authentifizierung. Sie regelt auch die beteiligten Stellen, die elektronische Transaktionen innerhalb der EU durchführen.
Da immer mehr Transaktionen online abgewickelt werden und sich die digitale Wirtschaft zu einem wichtigen Motor des Wirtschaftswachstums entwickelt, kann die gegenseitige Anerkennung digitaler Identitäten zwischen den Ländern den Handel mit digitalen Dienstleistungen und Produkten beschleunigen und die Märkte erweitern. So könnte beispielsweise jemand in einem anderen Land ein Bankkonto eröffnen, ein Gewerbe anmelden und Handelsverträge elektronisch unterzeichnen, ohne jemals in diesem Land anwesend sein zu müssen.
Sowohl die Interoperabilität als auch die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungssysteme über Grenzen hinweg wurden weiter verbessert und umfassen nun fünf Arten von Vertrauensdiensten, die Transaktionen auf Papier rechtlich gleichgestellt sind:
- Elektronische Signaturen
- Elektronische Siegel
- Elektronische Zeitstempel
- Elektronische eingeschriebene Zustelldienste
- Website-Authentifizierungszertifikate.
Infolgedessen müssen alle Organisationen, die öffentliche digitale Dienstleistungen in einem EU-Mitgliedstaat erbringen, nun die notifizierte elektronische Identifizierung aus allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen und akzeptieren, wodurch sichergestellt wird, dass in einem EU-Land durchgeführte Identitätsüberprüfungen in allen Mitgliedstaaten gültig sind.