Definition: Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), Richtlinie (EU) 2015/2366, ersetzt die erste Zahlungsdiensterichtlinie (PSD), Richtlinie 2007/64/EG, die im Jahr 2007 eingeführt wurde. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie, die von der Europäischen Kommission (Generaldirektion Binnenmarkt) zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern in der gesamten Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erlassen wurde.
Überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)
Die erste Richtlinie über Zahlungsdienstleister (PSD) wurde 2007 eingeführt und sollte Innovation, Wettbewerb und Effizienz in der Europäischen Union fördern, indem sie zur Entwicklung eines einheitlichen Zahlungsmarktes beiträgt.
Im Jahr 2013 schlug die Europäische Kommission eine Änderung vor, um diese Ziele zu erweitern. Sie zielte darauf ab, den Verbraucherschutz zu verbessern, den Wettbewerb und die Innovation auf dem Zahlungsverkehrsmarkt zu stärken und die Sicherheit zu stärken, was die Entwicklung neuer Zahlungsmethoden und des elektronischen Handels erleichtern sollte.
Die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) ist eine europäische Verordnung für elektronische Zahlungsdienste, die sicherstellen soll, dass alle in der EU tätigen Zahlungsdienstleister einer Aufsicht und angemessenen Regularien unterliegen.
In den letzten 15 Jahren zielten nahezu alle neuen Vorschriften darauf ab, das Geschäfts- und Betriebsmodell des Bankensektors zu verschlanken. Die PSD2 schreibt jedoch vor, dass Banken ihre Zahlungsinfrastruktur und Kundendaten für Dritte öffnen, die dann Zahlungs- und Informationsdienste für Kunden entwickeln können.
Weitere wichtige Änderungen, die die PSD2 mit sich bringt, lassen sich vier Themenbereichen zuordnen, die sich teilweise überschneiden können: Markteffizienz und -integration, Verbraucherschutz, Wettbewerb und Auswahl sowie Sicherheit. Im Folgenden sind einige spezifischere Änderungen aufgeführt:
- Ausweitung des Geltungsbereichs auf alle Währungen und einmalige Zahlungsvorgänge
- Änderungen des Ausnahmen-Geltungsbereichs
- Passporting, Zulassungsvorschriften und Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten
- Verbraucherschutz
- Neue Anbieter und neue Zahlungsdienste
- Management von Betriebs- und Sicherheitsrisiken sowie Meldung von Vorfällen
- Management von Betriebs- und Sicherheitsrisiken sowie Meldung von Vorfällen
- Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung und sichere Kommunikation
Diese Bestimmungen zielen darauf ab, die Verfahren zur Kundenauthentifizierung zu verbessern und gleichzeitig neue Bestimmungen für die Beteiligung Dritter einzuführen.
Die PSD2 legt nicht nur neue, gemeinsame Standards für den Zahlungsverkehr fest, sondern verlangt von den Zahlungsdiensten auch eine „starke Kundenauthentifizierung“ und weitet den Regulierungsrahmen auf Dienste aus, die Zugang zum Bankkonto einer Person haben, aber nicht der Kontodienstleister sind.
Die Änderungen werden vorgenommen, um den Fortschritten in der Zahlungstechnologie gerecht zu werden und um bestehende Sicherheits-, Daten- und Betrugsbedenken anzugehen.
Die Richtlinie PSD2 ist daher nicht nur eine technische und regulatorische, sondern auch eine strategische und operative Herausforderung. Um dieser Herausforderung gerecht zu werden, sind eine klare Strategie, betriebliche und infrastrukturelle Veränderungen, ein klarer Fokus auf Risikobewertung und -management sowie eine sorgfältige Umsetzung erforderlich.