Mit Transaktionssignaturen die Absicherung von digitalen Grundaufzeichnungen entsprechend der Kassensicherungsverordnung einfach umsetzen.
Laut Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen digitale Grundaufzeichnungen, zu denen auch elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme wie Registerkassen zählen, gegen Manipulationen geschützt werden. Dieser Manipulationsschutz muss durch den Einsatz einer ergänzenden Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) umgesetzt werden.
Durch den Einsatz einer HSM-basierten Lösung können auf kryptographischen Schlüsseln basierende Signaturen zur Sicherung der Transaktionen erstellt werden. Die kryptographischen Schlüssel werden sicher im HSM erzeugt und dort gespeichert, was den höchsten Schutz der signierten Transaktionen vor Manipulationen bietet. Somit kann die Automatisierung und Durchsetzung der Kassensicherungsverordnung und der Technischen Richtlinie BSI TR-03153 einfach und sicher umgesetzt werden.